Whisky-Akademie / WHISKAVIA

Europa: ein gemeinsamer Rechtsrahmen

Die EU-Definition schafft eine Grundlage, ohne regionale Geschichten zu ersetzen.

Die Grundkategorie

Die Verordnung (EU) 2019/787 definiert Whisky beziehungsweise Whiskey über Getreidemaische, Vergärung und Destillation unter 94,8 Volumenprozent. Danach folgt mindestens dreijährige Reifung in Holzfässern mit maximal 700 Litern Fassungsvermögen. Vorgeschrieben sind mindestens 40 Volumenprozent Alkohol.

Welche Zusätze nicht erlaubt sind

Die EU-Regeln erlauben weder den Zusatz von Alkohol noch Aromatisierung oder Süßung; einfaches Zuckerkulör darf lediglich zur Farbanpassung verwendet werden. Eine regionale Handwerksgeschichte ersetzt diese Anforderungen nicht. Geschützte geografische Namen können weitere Produktspezifikationen haben.

Warum das weltweit wichtig ist

Ein internationaler Atlas trennt die Rechtslage des jeweiligen Marktes von Aussagen eines Herstellers. Gleichlautende Begriffe können unter verschiedenen Rechtsordnungen andere Anforderungen haben. Deshalb gehören Geltungsbereich und Quelle zu jeder Aussage.

Eigener WHISKAVIA-Einführungsbeitrag; kein Herstellerdossier und keine Live-Reiseauskunft.